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Dr. Dr. Josef Robrecht, Psychotherapeut / Supervisor
Mitarbeiter in: "Existential-psychologische Bildungs- und Begegnungsstätte, Todtmoos-Rütte" <bgsound src="http://www.exist-ruette.de/air.mp3" loop=true>


Formulare für Krankenkassen

Bitte lesen Sie die nachfolgenden Informationen aufmerksam durch. Wenn Sie Fragen haben, rufen Sie mich an; wir können dann gerne alles Weitere besprechen (Tel.-Nummer siehe unten).

Ich bin als Psychologischer Psychotherapeut bei allen (privaten und gesetzlichen) Krankenkassen zugelassen - und zwar sowohl für "Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie" als auch für "Verhaltenstherapie".

Hatten Sie früher schon einmal eine ambulante Psychotherapie? Die gesetzlichen Krankenkassen machen eine "Pause" von zwei Jahren, bevor eine neue Therapie genehmigt wird.

Die privaten Krankenkassen haben individuelle Regelungen (abhängig von Ihren persönlichen Vertragsvereinbarungen); bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer privaten Krankenkasse.

Wenn Sie die Einzelsitzungen, die Sie bei mir haben werden, von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse finanzieren lassen möchten, sind - einige Wochen vor Ihrer Anreise - folgende drei Unterlagen erforderlich:
 

(1)

Überweisung zum Psychotherapeuten
Lassen Sie sich bitte z. B. von Ihrem Hausarzt eine "Überweisung zum Psychotherapeuten" geben.
 

(2)

Antrag des Versicherten auf Psychotherapie
Bitte drucken Sie den Antrag des Versicherten auf Psychotherapie aus und unterschreiben ihn ganz unten auf dem Blatt. Bitte NUR unterschreiben; NICHTS weiteres hineinschreiben (auch kein Datum)!!!
(Um den Antrag auszudrucken, bitte hier klicken!)
 

(3)

Konsiliarbericht
Bitte drucken Sie den Konsiliarbericht aus und legen ihn Ihrem Hausarzt vor. Er möge diesen Bericht unterschreiben und stempeln.
(Um den Konsiliarbericht auszudrucken, bitte hier klicken!)
 

Sobald Sie alle drei Unterlagen beisammen haben, schicken Sie sie mir bitte per Post zu. Erst wenn alle drei Unterlagen bei mir eingetroffen sind, kann ich bei Ihrer zuständigen Krankenkasse den Therapie-Antrag einreichen. Bitte beachten Sie: Alle drei Unterlagen müssen ca. drei bis vier Wochen vor (!) Ihrer Anreise bei mir eintreffen!

Bei einem sog. "Kurzzeittherapie-Antrag" genehmigt Ihre gesetzliche Krankenkasse zunächst 25 ambulante Einzel-Sitzungen (Dauer: mind. 50 Minuten). Diese Sitzungen können auch über einen längeren Zeitraum erstreckt werden. Bedingung ist, daß Sie mir in jedem Quartal eine Überweisung (z. B. von Ihrem Hausarzt) zukommen lassen.

Bei Bedarf kann die "Kurzzeittherapie" (in mehreren Antragsschritten) verlängert werden. Maximum bei Tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie sind 100, bei Verhaltenstherapie 80 Sitzungen.

Für weitere Fragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Dr. Dr. Josef Robrecht
Graf-Dürckheim-Weg 8
D-79682 Todtmoos-Rütte
Tel.: 07674-8390
Email: info@Exist-Ruette.de


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